Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013

Rechtsprechung
   BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R   

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https://dejure.org/2013,36382
BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R (https://dejure.org/2013,36382)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R (https://dejure.org/2013,36382)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 15/12 R (https://dejure.org/2013,36382)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; Erstattung von Kosten im Vorverfahren; Rechtsanwaltsvergütung; Entstehen der Erledigungsgebühr; Hinweis auf laufendes Strafverfahren und spätere Vorlage des Strafurteils; Geschäftsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10, § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 3 RVG, Nr 1002 RVG-VV
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der Erledigungsgebühr - Hinweis auf laufendes Strafverfahren und spätere Vorlage des Strafurteils - Geschäftsgebühr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erstattung von Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren; Anforderungen an die Geltendmachung einer Erledigungsgebühr

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der Erledigungsgebühr - Hinweis auf laufendes Strafverfahren und spätere Vorlage des Strafurteils - Geschäftsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 3; RVG Anl 1 Nr. 1002; RVG Anl 1 Nr. 1005
    Erstattung der Aufwendungen für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren; Geltendmachung einer Erledigungsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 239
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - isoliertes

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Die genannten Rechtsmittel sind auch nicht nach § 144 Abs. 4 SGG iVm § 165 S 1 SGG ausgeschlossen, weil in der Hauptsache über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens gestritten wird (stRspr, ua BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Urteile des Senats vom 25.2.2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R - Juris) .

    Nach der Rechtsprechung des BSG zu Nr. 1005 bzw 1002 VV kann eine Gebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat (ua BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 8 RdNr 20 ff; Urteile des Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 53/06 R - RdNr 16, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R, RdNr 22) .

    Die vorstehend beschriebene Bewertung der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Klägers steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R -, in dem die Übersendung des Protokolls eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs als nicht ausreichend angesehen worden ist.

    In dem der Entscheidung vom 5.5.2010 zugrunde liegenden Fall war der Bevollmächtigte selbst als Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Prozess tätig, weshalb der Senat angenommen hat, dass sich seine besonderen Bemühungen nicht auf das konkret zu beurteilende Widerspruchsverfahren bezogen und deshalb der Übersendung des Vergleichstextes im Widerspruchsverfahren nur untergeordnete Bedeutung zukam (vgl Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R - RdNr 23, 24) .

  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Eine solche qualifizierte, eine Erledigungsgebühr begründende Tätigkeit liegt beispielsweise vor, wenn der Rechtsanwalt zum Zwecke des Beweises entscheidungserheblicher Tatsachen unaufgefordert neue Beweismittel, etwa während des Vorverfahrens neu erstattete Befundberichte oder fachliche Stellungnahmen, beibringt (BSG SozR 4-1935 VV Nr. 1002 Nr. 1 RdNr 15; BSG Urteil vom 9.12.2010 - B 13 R 63/09 R, RdNr 28) .

    Das Beibringen entscheidungserheblicher Informationen über den Ablauf des Strafverfahrens ist vergleichbar mit der Vorlage von Befundberichten oder fachlichen Stellungnahmen (vgl BSG Urteil vom 9.12.2010 - B 13 R 63/09 R, RdNr 28) .

    Die Überprüfung des Kostenbescheids der Beklagten beschränkt sich nicht nur auf die Höhe der Erledigungsgebühr (vgl BSG Urteil vom 9.12.2010 - B 13 R 63/09 R, RdNr 20 mwN) .

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Die genannten Rechtsmittel sind auch nicht nach § 144 Abs. 4 SGG iVm § 165 S 1 SGG ausgeschlossen, weil in der Hauptsache über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens gestritten wird (stRspr, ua BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Urteile des Senats vom 25.2.2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R - Juris) .

    Sie entspricht der Mittelgebühr gemäß Nr. 1005 VV (Rahmengebühr zwischen 40 und 520 Euro; zur Berechnung vgl BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2, RdNr 23) .

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG zu Nr. 1005 bzw 1002 VV kann eine Gebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat (ua BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 8 RdNr 20 ff; Urteile des Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 53/06 R - RdNr 16, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R, RdNr 22) .

    Erforderlich ist eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung, die über das Maß hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 8 RdNr 22) .

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Die genannten Rechtsmittel sind auch nicht nach § 144 Abs. 4 SGG iVm § 165 S 1 SGG ausgeschlossen, weil in der Hauptsache über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens gestritten wird (stRspr, ua BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Urteile des Senats vom 25.2.2010 - B 11 AL 24/08 R - BSGE 106, 21 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 12, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R - Juris) .
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 53/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG zu Nr. 1005 bzw 1002 VV kann eine Gebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens nur beansprucht werden, wenn der Rechtsanwalt eine über die Einlegung und Begründung des Widerspruchs hinausgehende besondere Tätigkeit entfaltet hat (ua BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 8 RdNr 20 ff; Urteile des Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 53/06 R - RdNr 16, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 14/09 R, RdNr 22) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr;

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 56 Abs. 2 RVG ist die gesamte Kostenfestsetzung, nicht nur die einzelne Gebühr, gegen deren Versagung bzw. Bemessung sich die Beschwerde richtet (vgl. Beschluss des Senats vom 30.09.2015 - L 19 AS 1453/15 B; LSG Thüringen, Beschlüsse vom 09.12.2015 - L 6 SF 1286/15 B - und vom 15.04.2015 - L 6 SF 331/15 B mit Wiedergabe des Meinungsstandes; siehe auch Rechtsprechung des BSG, Urteile vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R - SozR 4-1935 § 15 Nr. 1, vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R - NZS 2014, 239 und vom 09.01.2010 - B 13 R 63/09 R, wonach die Gebühren nur Berechnungsfaktoren der Kostenfestsetzung sind; a.A. LSG Bayern, Beschluss vom 21.06.2016 - L 15 SF 39/14 E, wonach bei einer nur teilweisen Anfechtung nur eine partielle, Überprüfung der vorangegangenen Entscheidung des Urkundsbeamten, nicht aber eine vollumfängliche Prüfung im Rahmen der Beschwerde nach § 56 Abs. 2 RVG erfolgt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2016 - L 19 AS 1130/15
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 56 Abs. 2 RVG ist die gesamte Kostenfestsetzung, nicht nur die einzelne Gebühr, gegen deren Versagung sich die Beschwerde richtet (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 15.04.2015 - L 6 SF 331/15 B mit Wiedergabe des Meinungstandes; siehe auch Rechtsprechung des BSG Urteile vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R, vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R und vom 09.01.2010 - B 13 R 63/09 R, wonach die Gebühren nur Berechnungsfaktoren der Kostenfestsetzung sind).

    Als Mitwirkungshandlungen reichen weder die Einlegung und die Begründung einer Klage, die Vorlage von (präsenten) Beweismitteln, die Mitwirkung an Ermittlungen noch die Abgabe einer verfahrensbeendenden Erledigungserklärung aus (BSG, Urteile vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R, vom 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 19; vom 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R, vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R - BSGE 104, 30; vom 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R; vom 21.03.2007 - B 11a AL 53/06 R und vom 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - L 19 AS 646/16

    PKH-Verfahren; Wahlmöglichkeit bei Abrechnung verbundener Verfahren

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 56 Abs. 2 RVG ist die gesamte Kostenfestsetzung, nicht nur die einzelne Gebühr, gegen deren Versagung bzw. Bemessung sich die Beschwerde richtet (vgl. Beschluss des Senats vom 30.09.2015 - L 19 AS 1453/15 B; LSG Thüringen, Beschlüsse vom 09.12.2015 - L 6 SF 1286/15 B - und vom 15.04.2015 - L 6 SF 331/15 B mit Wiedergabe des Meinungsstandes; siehe auch BSG, Urteile vom 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R, SozR 4-1935 § 15 Nr. 1, vom 17.12.2013 - B 11 AL 15/12 R - NZS 2014, 239 und vom 09.01.2010 - B 13 R 63/09 R, wonach die Gebühren nur Berechnungsfaktoren der Kostenfestsetzung sind; a.A. LSG Bayern, Beschluss vom 21.06.2016 - L 15 SF 39/14 E, wonach bei einer nur teilweisen Anfechtung nur eine partielle Überprüfung der vorangegangenen Entscheidung des Urkundsbeamten, nicht aber eine vollumfängliche Prüfung im Rahmen der Beschwerde nach § 56 Abs. 2 RVG erfolgt).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40634
LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12 (https://dejure.org/2013,40634)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2013 - L 7 KA 39/12 (https://dejure.org/2013,40634)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - L 7 KA 39/12 (https://dejure.org/2013,40634)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 70 Nr 2 SGG, § 15 Abs 1 S 1 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Laborarzt - keine Befugnis zum Bezug des Teils 3 der Befunderhebung aus einer Laborgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit einer Laborgemeinschaft - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Befugnis eines Laborarztes zum Bezug des Teils 3 der Befunderhebung aus einer Laborgemeinschaft; Begründbarkeit der Ungleichbehandlung von Ärzten und Laborärzten; Keine Befugnis eines Laborarztes zum Bezug des Teils 3 der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Sachlich-rechnerische Berichtigung gegenüber einer Laborgemeinschaft - Laborarzt darf nicht Mitglied einer Laborgemeinschaft sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 66/07 R

    Abrechenbarkeit gesonderter Kosten für die Anfertigung individueller

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Zwar ist für die Auslegung von Vergütungsbestimmungen im Vertragsarztrecht grundsätzlich nur der Wortlaut der Vorschrift maßgebend; nur soweit der Wortlaut eines Leistungstatbestandes zweifelhaft ist und es seiner Klarstellung dient, ist Raum für eine systematische Interpretation (BSG 10.12.2008 B 6 KA 66/07 R, juris Rn. 17).

    Auch insoweit ist festzuhalten, dass wegen des grundsätzlichen gesetzlichen Postulats der persönlichen Leistungserbringung die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Auslegung von Vergütungsbestimmungen allein nach deren Wortlaut (vgl BSG 10.12.2008 aaO) nicht gelten.

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 38/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung nicht eindeutiger Prozessanträge -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Die Grundsätze der Rechtsprechung zu Gemeinschaftspraxen (Hinweis auf BSG 8.12.2010 B 6 KA 38/09 R, juris Rn 25) seien nicht ohne weiteres auf die Praxisgemeinschaft in Form der Laborgemeinschaft übertragbar.
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 8/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zulassung zum H-Arzt-Verfahren -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Betroffen von dieser Vorschrift sind zwar nur nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, denen in Bezug auf den Prozessgegenstand eigene Rechte und Pflichten zustehen (BSG 5.9.2006 B 2 U 8/05 R, juris Rn 20).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Zwar handelt es sich bei der Klägerin nicht um eine Gemeinschaftspraxis, die als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts deshalb einer juristischen Person des Privatrechts gleichzustellen ist, weil sie eine besondere Wirkungseinheit darstellt und als Außengesellschaft durch Teilnahme am Rechtsverkehr Rechte und Pflichten begründet (BSG 4.3.2004 B 3 KR 12/03 R, juris Rn 19; vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 70 Rn 2a).
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 10/06 R

    Honorarverteilung - unterdurchschnittlich abrechnende Praxen - Fallzahlerhöhung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - L 7 KA 39/12
    Diese Auslegung des § 25 BMV Ä bzw § 28 EKV ist mit dem aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 12 Abs. 1 GG herzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl BSG 28.3.2007 B 6 KA 10/06 R, juris Rn 17) vereinbar.
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